Leitlinien für die netzwerkbasierte professionsübergreifende Zusammenarbeit
Damit professionsübergreifende Zusammenarbeit in Netzwerkstrukturen funktionieren kann, müssen einige Voraussetzungen und Grundregeln beachtet werden. Im Projekt GEMEINSAM wurden sog. Leitlinien für die netzwerkbasierte professionsübergreifende Zusammenarbeit entwickelt.
Was muss also bei der Etablierung von Netzwerken im Gesundheitswesen beachtet werden?
Die Netzwerkpartnerinnen und -partner setzen sich gemeinsame Ziele und halten diese in einer Zielvereinbarung fest. Die Mitglieder definieren außerdem rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen sowie Funktionen, Rollen und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit. Des Weiteren müssen sie eine qualitativ hochwertige diversitätssensible Versorgung gewährleisten sowie die der Angehörigenperspektive intensiv einbinden und berücksichtigen.
Die Netzwerkpartnerinnen und -partner vereinbaren darüber hinaus die gemeinsame Festlegung der Behandlungs- und Betreuungswege sowie eine systematische Erfolgskontrolle. Gemäß des im Münsterländer Memorandum vereinbarten Verhaltens-Kodexes kommunizieren sie dabei immer auf Augenhöhe. Sie organisieren einen regelmäßigen Austausch zwischen allen beteiligten Professionen, in den auch Beschäftigte ohne Leitungsfunktion einbezogen werden, und optimieren die Patientenversorgung, indem sie eine zuverlässige Informationsweiterleitung garantieren.
Die Netzwerkmitglieder sollten eine Geschäftsstelle einrichten, die zentrale Managementaufgaben übernimmt und den Beschäftigten die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und -aktivitäten ermöglicht. Abschließend vereinbaren die Netzwerkpartnerinnen und -partner Maßnahmen zur Förderung gesunden Arbeitens.